Digitale Barrierefreiheit im Online-Kundenservice

Digitale Barrierefreiheit im Online-Kundenservice

Um den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) gerecht zu werden, erfolgte in den vergangenen Monaten eine umfassende Optimierung der Portallösungen und Apps der ITC AG. Bereits ab dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen und damit auch Stadtwerke und Energieversorger gesetzlich verpflichtet, digitale Inhalte für Menschen mit Einschränkungen im Hören, Sehen oder in der motorischen Beweglichkeit zugänglicher zu machen. Gesetzlich vorgeschriebene Geschäftsprozesse wurden auch in den Kundenservicelösungen der ITC AG so gestaltet, dass sie diesen Kriterien entsprechen und  für Anwender von ITC-Lösungen ab sofort bereitstehen.

 

 „Die ITC AG ist sich der Verantwortung bewusst, welche sie als Anbieter von digitalen Lösungen für Energieversorgungsunternehmen trägt. Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Frage des sozialen Pflichtbewusstseins und bietet letztlich Vorteile für alle Anwender“, sagt Stefan Adler, CTO der ITC AG:  „Wir wissen, dass Menschen mit Einschränkungen auf digitale Dienstleistungen angewiesen sind.  Daher ist es unser Ziel, unsere Anwendungen so zu gestalten, dass es jedem Kunden eines Stadtwerks möglich ist, die wichtigen Online-Prozesse ohne Hindernisse zu nutzen.“

 

Zu den Maßnahmen, die die ITC AG in ihrem intensiven Review- und Entwicklungsprozess umgesetzt hat, gehören unter anderem:

 

    • Optische und technische Barrierefreiheit: Alle visuellen Elemente der Kundenservice-Plattform wurden so entwickelt, dass sie für Menschen mit Sehbehinderungen verfügbar sind. Dazu gehört die Bereitstellung von alternativen Texten für Bilder sowie die Verwendung von kontrastreichen Farben und klaren Schriftarten.
    • Tastatursteuerungsoptionen: Um Anwender mit motorischen Einschränkungen die Nutzung der Portalapp zu erleichtern, wird sichergestellt, dass Funktionen auch über die Tastatur bedient werden können. Dies umfasst beispielsweise den Vertragsabschluss, die Zählerstandsmeldung oder das Kontaktformular.
    • Benutzerfreundliche Navigation: Die Struktur der Portale wurde verbessert, sodass sie noch intuitiver und leichter verständlich sind. Durch die Implementierung von klaren Menüs und Hilfetexten wird dem Nutzer eine einfache Orientierung ermöglicht.
    • Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierung: Die ITC AG wird ihre Mitarbeiter regelmäßig in Entwicklerkonferenzen schulen, um das Bewusstsein für Barrierefreiheit zu schärfen.
    • Feedback-Mechanismen: Um kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit zu arbeiten, wird die ITC AG ein Feedback ihrer Stadtwerkskunden einholen. Dadurch sind wir in der Lage, gezielt auf die Bedürfnisse der Menschen mit Einschränkungen einzugehen und Anpassungen vorzunehmen.

 

Dynamischer Prozess

„Das Erstellen und die Ausgestaltung von barrierefreien Websites, Apps oder Online-Services ist ein dynamischer Prozess, der sich nicht durch eine einmalige technische oder optische Anpassung herstellen lässt“, sagt André von Falkenburg, Leiter Customizing der ITC AG. Um die notwendigen Anpassungen im Kundenprojekt rechtzeitig abschließen zu können, ist daher eine frühzeitige Planung zwischen Kunden und ITC notwendig. Dazu gehören insbesondere die Abstimmung der Farbgebung, die Definition von Alternativtexten sowie ggf. die Neugestaltung von Grafiken. Auch die Adaption der Barrierefreiheit auf die Website sollten in diesem Zusammenhang betrachtet werden.  

 

Flexible White-Label-Lösung

Wie alle ITC-Portale und Apps sind auch die auf die Barrierefreiheit optimierten Lösungen als professionelles White-Label-Produkt einfach integrierbar und an das individuelle Corporate Design des Energieversorgers anpassbar. Sie lassen sich in der Cloud ohne Installation oder on premise im eigenen Rechenzentrum betreiben. Ein Wechsel der Betriebsvarianten ist stets möglich. Die responsive Hybridtechnologie der ITC-Portale ermöglicht im Standard die Nutzung ohne Einschränkung als App oder Webportal auf allen Endgeräten wie beispielsweise Tablets oder Smartphones. „Wir glauben, dass die erforderlichen Anpassungen letztlich für alle Nutzergruppen Vorteile mit sich bringen“, fügt André von Falkenburg abschließend hinzu.

 

 

Quelle: Designed by Freepik | ©iStockphoto.com/cveiv, ITC AG 2024

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