Verbraucherrechte auf dem Energie-Markt werden gestärkt
Das Bundeskabinett hat Verbesserungen für Verbraucher im Bereich des Energiewirtschaftsrechtes beschlossen. In Folge der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden die Regelungen zum Anbieterwechsel und zur Information der Verbraucher über Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahren auch in den Grundversorgungsverordnungen bei Strom und Gas angepasst.
Ein zentraler Punkt der Novelle ist, dass die Kündigungsfrist für einen Grundversorgungsvertrag auf zwei Wochen verkürzt wird. Verbraucherinnen und Verbraucher können künftig schneller den Anbieter wechseln und auch vom Streitschlichtungsverfahren profitieren.