Preisbremsen: einfache Umsetzung in Tarifrechnern und Portal-Apps

Die Umsetzung der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme ist für Stadtwerke und Energieversorger definitiv eine große Herausforderung. Die ITC AG bietet daher eine Softwarelösung und ermöglicht die einfache Umsetzung der Preisbremsen in Tarifrechnern und Portal-Apps. Dabei werden die Produkt- und Preisinformationen des jeweiligen Tarifes sowohl mit dem Deckelbetrag als auch mit dem vertraglich vereinbarten Marktpreis abgebildet. (Grafik: ITC AG 2022 | People: Designed by pch.vector/Freepik)

 

 

 

Die Preisbremsen sehen vor, dass die Strom-, Gas- und Fernwärmepreise für Endverbraucher bei 70 bzw. 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt und staatlich subventioniert werden. Dem Verbrauch, der dieses Kontingent übersteigt, wird weiterhin der vertraglich vereinbarte Marktpreis zwischen Endverbraucher und Energieversorger zugrunde gelegt. Um diesen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, müssen Energieversorger also mit zwei Preismodellen rechnen: mit dem subventionierten Deckelbetrag des Verbrauches und dem Vertragspreis. Laut Beschluss treten diese Regelungen im März 2023 in Kraft, rückwirkend für Januar und Februar 2023. Die Preisbremsen wirken für das gesamte Jahr 2023, mit Verlängerungsoption bis 30. April 2024.

 

Passende Portallösung
Diesen neuen Anforderungen müssen auch die beteiligten Softwaresysteme gerecht werden. „Unser Entwicklerteam hat dafür ganz konkret eine technische Lösung für Online-Services umgesetzt“, sagt André von Falkenburg, Leiter Customizing. Die Tarifrechner und Portal-Apps wurden für die Abbildung der Gas- und Strompreisbremse erweitert, um dem Endkunden genau den Verbrauch bis zum Deckelbetrag und dann den darüberhinausgehenden Verbrauch berechnen zu können. In den Preisdetails sind der jeweilige Arbeitspreis sowie der anteilige Verbrauch ersichtlich.

 

„Alle Entlastungen der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse werden automatisch in den Abrechnungen der Energieversorger ab März 2023 berücksichtigt. Für eine möglichst genaue Abgrenzung können Endkunden eine Zwischenablesung zum 31.12.22 über die bestehende Funktion ‚Zählerstandsmeldung‘ in den Online-Kundenportalen nutzen“, fügt von Falkenburg hinzu.

 

Optional bietet die ITC AG Energieversorgern auch die Funktion der „Verbrauchskontrolle“. Durch die Eingabe von Zwischenablesungen kann der Verbraucher, basierend auf dem Vergleich mit Vorjahreswerten, Rückschlüsse auf seine aktuellen Energieeinsparungen ziehen.

 

Mehrwertsteuer-Senkung problemlos umsetzbar

Die bereits beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer für den Gas- und Fernwärmeverbrauch von 19 auf 7 Prozent können über die ITC Portallösungen und Apps ebenfalls einfach angepasst werden. „Dies erfolgt über eine unkomplizierte Einstellung innerhalb der jeweiligen Produktpflege“, weiß der Portalexperte.

 

Hintergrund Preisbremsen
Bei privaten Haushalten sowie kleinen und mittleren Firmen werden 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt. Strom erhalten sie dann zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Beim Gas sind 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs mit einem Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert, bei Fernwärme sind es 9,5 Ct pro kWh. Für die jeweils übrigbleibenden 20 Prozent gilt der mit dem Energielieferanten vertraglich vereinbarte Preis.

 

Zugunsten von Industriekunden wird der Gaspreis pro Kilowattstunde auf 7 Cent netto gedeckelt. Bei einer kWh Fernwärme werden 7,5 Cent netto, für Strom 13 Cent netto pro kWh fällig. Die gesetzlich festgelegten Preise gelten in der Industrie aber lediglich für 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021. Für den das Kontingent übersteigenden Verbrauch wird der Preis des jeweiligen Liefervertrags verlangt.

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