10.000 Neukunden für „schwarzwald energy“
Energie Calw GmbH: Mit Zweitmarke erfolgreich am Markt
Das Bundeskabinett hat am 05.11.2014 den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegten Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie beschlossen. Durch das Gesetz sollen große Unternehmen verpflichtet werden, bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre Energieaudits durchzuführen.
Bereits heute werden Energieaudits in vielen Unternehmen genutzt, um systematisch Verbesserungschancen in betrieblichen Energieversorgungssystemen zu identifizieren und unter Berücksichtigung der jeweiligen Kosten wirtschaftlich sinnvoll zu erschließen.
Bereits heute werden Energieaudits in vielen Unternehmen genutzt, um systematisch Verbesserungschancen in betrieblichen Energieversorgungssystemen zu identifizieren und unter Berücksichtigung der jeweiligen Kosten wirtschaftlich sinnvoll zu erschließen.
Der Gesetzentwurf wird in den kommenden Wochen in Bundestag und Bundesrat beraten. Ziel ist ein Inkrafttreten im Frühjahr 2015. Die Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU, aus der die Vorgabe der verpflichtenden Durchführung von Energieaudits folgt, ist am 4. Dezember 2012 in Kraft getreten und durch alle 28 EU-Mitgliedstaaten in innerstaatliches Recht umzusetzen.