Digitale Verwaltung mit dem ITC-Portal

Am 18.08.2017 trat das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) in Kraft. Nach diesem Gesetz sind Bund und Länder verpflichtet, bis spätestens Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Zudem sollen Bund und Länder ihre Verwaltungsportale miteinander zu einem Portalverbund verknüpfen, wobei der Zugang für den Nutzer - über alle Portale hinweg - möglichst barriere- und medienbruchfrei zu gestalten ist.

 

Mit dem ITC-Portal kann die gesetzliche Vorgabe vollständig und zeitnah erreicht werden. Verwaltungsträger profitieren insbesondere vom langjährigen Praxiseinsatz des Bürgerkontos auf kommunaler Ebene. Dabei werden die bestehenden Anwendungen um neue, für Verwaltungen relevante Leistungen, ergänzt. Beispiele für digitale Lösungen sind die Beantragung von Ausweisen, Wohnsitzwechsel, Abfallentsorgung, Hundesteuer, Terminreservierungen etc. Darüber hinaus bieten die integrierten Single-Sign-On-Funktionen einen hohen Komfort für BürgerInnen, da sie mit einer Anmeldung auf alle Funktionen zugreifen können.

 

Aufgrund der Kompatibilität mit einer Vielzahl von Schnittstellen, der flexiblen Erweiterbarkeit von Funktionen sowie der intuitiven Benutzeroberfläche ist die ITC-Software kompatibel mit den Richtlinien des Portalverbunds. Zudem werden die gesetzlichen Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes bezüglich IT-Sicherheit und Kommunikationsstandards eingehalten.

 

Die ITC AG hat den Besuchern des diesjährigen VKU-Stadtwerkekongress in Kassel, dem Branchentreffen der Kommunalwirtschaft, seine Lösung zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen vorgestellt. Eindrücke dazu finden Sie im Twitter-Auftritt der ITC AG.

 

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